Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. Januar 2021
§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Ditcon GmbH. Hiervon abweichende Vereinbarungen des Kunden, die die Ditcon GmbH nicht ausdrücklich durch Erklärung in Textform anerkannt hat, werden nicht Vertragsbestandteil.
§2 Angebot und Vertragsschluss
2.1. Ist der Kunde Kaufmann, sind unsere Angebote freibleibend. Eingehende Aufträge werden für uns erst durch deren schriftliche Bestätigung verbindlich; gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärung jeder Art. Die Bestätigung kann auch durch den Beginn mit der Ausführung oder der Lieferung erfolgen. Der Kunde bleibt an seine Bestellung 30 Tage nach Zugang gebunden. Die Bindungswirkung für Serviceleistungen vor Ort beim Kunden tritt erst nach Vereinbarung eines verbindlichen Servicetermins ein. Sollte innerhalb der Bindungsfrist dem Kunden keine Bestätigung zugehen, gilt der Auftrag als abgelehnt.
2.2. Gegenüber Verbrauchern gelten unsere schriftlichen Angebote als Angebote auf Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Die Annahmefrist wird auf zwei Wochen beschränkt
2.3. Alle auf unserer Website dargestellten Waren, auch solche die als „lieferbar“ bezeichnet werden, sind nur als Einladung zur Abgabe eines Kaufangebotes bestimmt. Nach dem Absenden des ausgefüllten Bestellformulars kommt ein verbindlicher Vertrag erst mit unserer Bestätigung in Textform zu Stande.
2.4. In Angeboten und deren Zusatzinformationen, Handbüchern oder anderen Verkaufsinformationen enthaltene Erklärungen und Beschreibungen, liegt keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Es gelten ausschließlich unsere Leistungsbeschreibungen, soweit nicht ausdrücklich auf andere Quellen verwiesen wird.
§3 Einbeziehung der Besonderen Vertragsbedingungen
3.1. Für die Lieferung von Hardware und Software gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Lieferung von Waren.
3.2. Für die Erbringung von Dienstleistungen, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen. Hierzu zählen auch Verträge über die Pflege von Standardsoftware und Wartung von Hardware, die ausschließlich auf Basis von Dienstleistungen erbracht werden.
3.3. Für die Bereitstellung von Rechenzentrums-Kapazitäten, insbesondere in Form von Cloud-Leistungen oder den Produkten „Infrastructure as a Service“ (IaaS), „Platform as a Service“ (PaaS) und „Software as a Service“ (SaaS) gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Vermietung von Rechenzentrums-Kapazitäten sowie für Cloud-Service-Verträge.
3.4. Für die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes Cloud-Telefonie und von Datenleitungen gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes Cloud-Telefonie und von Datenleitungen.
3.5. Für die Bereitstellung und Nutzung einer von der Ditcon GmbH bereitgestellten lokalen oder im Rechenzentrum betriebenen Serverinfrastruktur gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Bereitstellung und Nutzung einer von der Ditcon GmbH bereitgestellten Serverinfrastruktur.
3.6. Für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Wartungsverträgen MPS gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für Wartungsverträge MPS (Managed Print Services).
3.7. Diese Besonderen Vertragsbedingungen können jeweils im Internet unter https://www.gfc-gruppe.de/agb eingesehen und abgerufen werden.
§4 Zahlungsbedingungen/Preise
4.1. Zahlung ist nach Wahl des Kunden gegen Rechnung, Lastschrift und Barzahlung möglich. Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Der Kunde erteilt der Ditcon GmbH auf Verlangen ein SEPA-Basis-Mandat oder SEPA-Firmen-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum angegebenen Fälligkeitsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf 1 Tag verkürzt. Als Vorabinformation gilt insbesondere auch die jeweilige Rechnung, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Der Kunde sorgt für die Deckung seines Kontos. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit nicht die Ditcon GmbH die Nichteinlösung oder Rückbuchung zu vertreten hat.
4.2. Rechnungen werden dem Kunden von uns per E‑Mail zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versendet die Ditcon GmbH die Rechnungen auch per Post. Bei Postversand ist die Ditcon GmbH berechtigt eine Gebühr von 1,50 € pro Rechnungsversand zu berechnen.
4.3. Unser Vergütungsanspruch wird sofort fällig. Mit Eintritt des Verzuges wird der gesetzliche Verzugszins berechnet; gegenüber Unternehmern beträgt dieser derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4.4. Alle in der aktuellen Preisliste genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands. Bei Auslandszahlungen etwaig anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Mit Bekanntgabe einer neuen Preisliste werden alle früheren Preise und sonstigen dort aufgeführten Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist der Preis aus der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung/Auftragserteilung durch den Kunden. Die Ditcon GmbH ist an die Preisliste nicht gebunden. Soweit aber vor Vertragsschluss keine anderen Preise vereinbart werden, gelten die Preise der aktuellen Preisliste als vereinbart.
4.5. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 1.000 € brutto und wenn die Abnahme der Waren und Dienstleistungen seitens des Kunden aus Gründen die Ditcon GmbH nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme erfolgt. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Die für Hosting-Verträge, Bereitstellung von Telefonierufnummern, Bildergalerien, Hosted-Exchange-Pakete, Hosted-IP basierte Telefonanlagen und sonstigen Cloud-Leistungen entstehenden Kosten sind grundsätzlich jährlich im Voraus zu bezahlen. Bis zur Zahlung der Vorauszahlung, des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu. Kommt der Kunde einer Aufforderung zur Vorauszahlung, Vorschusszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten.
4.6. Die Ditcon GmbH ist berechtigt, die vereinbarten und üblichen Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personalkosten, Lizenzkosten, Verwaltungskosten und Kosten für von der Ditcon GmbH bezogene Leistungen angemessen zu erhöhen. Eine Preiserhöhung innerhalb der ersten 3 Monate gerechnet ab der erstmaligen Leistungserbringung ist ausgeschlossen. Eine Preiserhöhung ist höchstens um den Betrag der Kostensteigerung und nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von 12 Kalendermonaten statthaft. Die Ditcon GmbH wird die Preiserhöhung dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform bekannt geben. Preiserhöhungen gelten nur für die Zukunft und auch nicht für Zeiträume, für die der Kunde schon Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 7 % des bisherigen Preises, so hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Die Ditcon GmbH weist den Kunden dabei auf ein etwaig bestehendes Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist und die Folgen einer nicht fristgerecht ausgesprochenen Kündigung hin. Die Kündigung muss die Ditcon GmbH innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung zugehen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht fristgerecht Gebrauch, so bleiben die Preise bis zum Wirksamwerden der Kündigung unverändert. Das Kündigungsrecht besteht jeweils nur für die von der Preiserhöhung betroffenen Produkte und Dienstleistungen. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, gilt die Preiserhöhung ab dem in der Mitteilung angegebenen Zeitpunkt als vereinbart. Nimmt die Ditcon GmbH die Preiserhöhung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung zurück, wird der Vertrag unverändert fortgeführt.
§5 Haftung
5.1. Wir haften generell nicht für Schäden, die durch eine Betriebsunterbrechung oder –einschränkung beim Kunden, der Unternehmer ist, hervorgerufen werden, es sei denn, der Eingriff war betriebsbezogen und ist von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. Zu betriebsbezogenen Eingriffen zählen insbesondere nicht Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit Reparaturen von zuvor bereits defekten Betriebsmitteln oder mit Beseitigungen von zuvor bereits vorliegenden Störungsfällen stehen und während der Dauer unserer Tätigkeit entstehen.
5.2. Unsere Haftung ist im Übrigen unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung („Kardinalspflichten“) ist oder von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie in Fällen der gesetzlichen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt. Hinsichtlich der Verletzung von wesentlichen Pflichten dieses Vertragsverhältnisses wird die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Ditcon GmbH.
5.3. Der Kunde trägt auf seinen Systemen die alleinige Verantwortung für alle Sicherheitsmaßnahmen inklusive Virenschutz, Datensicherung, Firewall-Konfiguration und das Einspielen von Sicherheitsupdates. Bei von uns verschuldetem Datenverlust ist unsere Haftung begrenzt auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten aus der letzten vollständigen und fehlerfreien Datensicherung des Kunden.
5.4. Die Ditcon GmbH ist nicht verpflichtet, einen Auftrag zur Datensicherung anzunehmen. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn bereits Schäden oder Lücken im Datenbestand oder in der bisherigen Datensicherung vorliegen, die durch übliche Serviceleistungen seitens der Ditcon GmbH nicht mehr sicher abgefangen werden können. Vorhandene Datensicherungen werden von der Ditcon GmbH nicht auf Vollständigkeit oder Brauchbarkeit überprüft.
§6 Sonstiges
6.1. Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
6.2. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutsch-land.
6.3. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Ver-tragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach Ihrer Entstehung.
6.4. Maßgebend für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder unserer Besonderen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmun-gen werden durch solche rechtswirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem gemeinsamen Willen der Parteien am nächsten kommen.
6.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder unserer Besonderen Vertragsbedingungen gegenüber Verbrau-chern unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit gegenüber Unternehmern hiervon unberührt.