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All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

Stand: 01. Januar 2021

§1 Gel­tungs­be­reich

Die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gelten für alle Ver­trä­ge der Ditcon GmbH. Hier­von abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen des Kunden, die die Ditcon GmbH nicht ausdrücklich durch Erklä­rung in Text­form aner­kannt hat, werden nicht Vertragsbestandteil.

§2 Ange­bot und Vertragsschluss

2.1. Ist der Kunde Kauf­mann, sind unsere Ange­bo­te frei­blei­bend. Ein­ge­hen­de Auf­trä­ge werden für uns erst durch deren schrift­li­che Bestä­ti­gung ver­bind­lich; glei­ches gilt für münd­li­che Abre­den und Erklä­rung jeder Art. Die Bestä­ti­gung kann auch durch den Beginn mit der Aus­füh­rung oder der Lie­fe­rung erfol­gen. Der Kunde bleibt an seine Bestel­lung 30 Tage nach Zugang gebun­den. Die Bin­dungs­wir­kung für Ser­vice­leis­tun­gen vor Ort beim Kunden tritt erst nach Ver­ein­ba­rung eines ver­bind­li­chen Ser­vice­ter­mins ein. Sollte inner­halb der Bin­dungs­frist dem Kunden keine Bestä­ti­gung zuge­hen, gilt der Auf­trag als abgelehnt.

2.2. Gegen­über Ver­brau­chern gelten unsere schrift­li­chen Ange­bo­te als Ange­bo­te auf Abschluss eines Ver­tra­ges im Sinne von § 145 BGB. Die Annah­me­frist wird auf zwei Wochen beschränkt

2.3. Alle auf unse­rer Web­site dar­ge­stell­ten Waren, auch solche die als „lie­fer­bar“ bezeich­net werden, sind nur als Ein­la­dung zur Abgabe eines Kauf­an­ge­bo­tes bestimmt. Nach dem Absen­den des aus­ge­füll­ten Bestell­for­mu­lars kommt ein ver­bind­li­cher Ver­trag erst mit unse­rer Bestä­ti­gung in Text­form zu Stande.

2.4. In Ange­bo­ten und deren Zusatz­in­for­ma­tio­nen, Hand­bü­chern oder ande­ren Ver­kaufs­in­for­ma­tio­nen ent­hal­te­ne Erklä­run­gen und Beschrei­bun­gen, liegt keine Zusi­che­rung bestimm­ter Eigen­schaf­ten. Es gelten aus­schließ­lich unsere Leis­tungs­be­schrei­bun­gen, soweit nicht aus­drück­lich auf andere Quel­len ver­wie­sen wird.

§3 Ein­be­zie­hung der Beson­de­ren Vertragsbedingungen

3.1. Für die Lie­fe­rung von Hard­ware und Soft­ware gelten unsere Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen für die Lie­fe­rung von Waren.

3.2. Für die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen, gelten unsere Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen für die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen. Hierzu zählen auch Ver­trä­ge über die Pflege von Stan­dard­soft­ware und War­tung von Hard­ware, die aus­schließ­lich auf Basis von Dienst­leis­tun­gen erbracht werden.

3.3. Für die Bereit­stel­lung von Rechen­zen­trums-Kapa­zi­tä­ten, ins­be­son­de­re in Form von Cloud-Leis­tun­gen oder den Pro­duk­ten „Infra­struc­tu­re as a Ser­vice“ (IaaS), „Plat­form as a Ser­vice“ (PaaS) und „Soft­ware as a Ser­vice“ (SaaS) gelten unsere Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen für die Ver­mie­tung von Rechen­zen­trums-Kapa­zi­tä­ten sowie für Cloud-Service-Verträge.

3.4. Für die Bereit­stel­lung und Nut­zung des Diens­tes Cloud-Tele­fo­nie und von Daten­lei­tun­gen gelten unsere Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen für die Bereit­stel­lung und Nut­zung des Diens­tes Cloud-Tele­fo­nie und von Datenleitungen.

3.5. Für die Bereit­stel­lung und Nut­zung einer von der Ditcon GmbH bereit­ge­stell­ten loka­len oder im Rechen­zen­trum betrie­be­nen Ser­ver­in­fra­struk­tur gelten unsere Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen für die Bereit­stel­lung und Nut­zung einer von der Ditcon GmbH bereit­ge­stell­ten Serverinfrastruktur.

3.6. Für alle Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen im Rahmen von War­tungs­ver­trä­gen MPS gelten unsere Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen für War­tungs­ver­trä­ge MPS (Mana­ged Print Services).

3.7. Diese Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen können jeweils im Inter­net unter https://www.gfc-gruppe.de/agb ein­ge­se­hen und abge­ru­fen werden.

§4 Zahlungsbedingungen/Preise

4.1. Zah­lung ist nach Wahl des Kunden gegen Rech­nung, Last­schrift und Bar­zah­lung mög­lich. Wir behal­ten uns vor, bestimm­te Zah­lungs­ar­ten aus­zu­schlie­ßen. Der Kunde erteilt der Ditcon GmbH auf Ver­lan­gen ein SEPA-Basis-Mandat oder SEPA-Firmen-Mandat. Der Einzug der Last­schrift erfolgt zum ange­ge­be­nen Fäl­lig­keits­da­tum. Die Frist für die Vor­ab­an­kün­di­gung wird auf 1 Tag ver­kürzt. Als Vor­ab­in­for­ma­ti­on gilt ins­be­son­de­re auch die jewei­li­ge Rech­nung, die eine Belas­tung mit­tels SEPA-Last­schrift ankün­digt. Der Kunde sorgt für die Deckung seines Kontos. Kosten, die auf­grund von Nicht­ein­lö­sung oder Rück­bu­chung der Last­schrift ent­ste­hen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit nicht die Ditcon GmbH die Nicht­ein­lö­sung oder Rück­bu­chung zu ver­tre­ten hat.

4.2. Rech­nun­gen werden dem Kunden von uns per E‑Mail zuge­sandt. Auf aus­drück­li­chen Wunsch des Kunden ver­sen­det die Ditcon GmbH die Rech­nun­gen auch per Post. Bei Post­ver­sand ist die Ditcon GmbH berech­tigt eine Gebühr von 1,50 € pro Rech­nungs­ver­sand zu berechnen.

4.3. Unser Ver­gü­tungs­an­spruch wird sofort fällig. Mit Ein­tritt des Ver­zu­ges wird der gesetz­li­che Ver­zugs­zins berech­net; gegen­über Unter­neh­mern beträgt dieser der­zeit 9 Pro­zent­punk­te über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz und gegen­über Ver­brau­chern 5 Pro­zent­punk­te über dem jewei­li­gen Basiszinssatz.

4.4. Alle in der aktu­el­len Preis­lis­te genann­ten Preise, auch für Ver­pa­ckung und Ver­sand, gelten nur inner­halb Deutsch­lands. Bei Aus­lands­zah­lun­gen etwaig anfal­len­de Bank­ge­büh­ren gehen zu Lasten des Kunden. Mit Bekannt­ga­be einer neuen Preis­lis­te werden alle frü­he­ren Preise und sons­ti­gen dort auf­ge­führ­ten Anga­ben über Waren ungül­tig. Maß­geb­lich ist der Preis aus der aktu­el­len Preis­lis­te zum Zeit­punkt der Bestellung/Auftragserteilung durch den Kunden. Die Ditcon GmbH ist an die Preis­lis­te nicht gebun­den. Soweit aber vor Ver­trags­schluss keine ande­ren Preise ver­ein­bart werden, gelten die Preise der aktu­el­len Preis­lis­te als vereinbart.

4.5. Gegen­über Unter­neh­mern behal­ten wir uns vor, Vor­aus­zah­lung zu ver­lan­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re bei einem Auf­trags­wert von über 1.000 € brutto und wenn die Abnah­me der Waren und Dienst­leis­tun­gen sei­tens des Kunden aus Grün­den die Ditcon GmbH nicht zu ver­tre­ten hat, nicht inner­halb von vier Wochen nach Zugang der Auf­for­de­rung zur Abnah­me erfolgt. Wir behal­ten uns ferner vor, Vor­aus­zah­lun­gen oder Sicher­heits­leis­tun­gen zu ver­lan­gen, wenn Umstän­de ein­tre­ten oder bekannt werden, durch die unsere For­de­run­gen gefähr­det erschei­nen. Die für Hos­ting-Ver­trä­ge, Bereit­stel­lung von Tele­fo­nie­ruf­num­mern, Bil­der­ga­le­rien, Hosted-Exch­an­ge-Pakete, Hosted-IP basier­te Tele­fon­an­la­gen und sons­ti­gen Cloud-Leis­tun­gen ent­ste­hen­den Kosten sind grund­sätz­lich jähr­lich im Voraus zu bezah­len. Bis zur Zah­lung der Vor­aus­zah­lung, des Vor­schus­ses oder der Sicher­heits­leis­tung steht uns ein Zurück­be­hal­tungs­recht zu. Kommt der Kunde einer Auf­for­de­rung zur Vor­aus­zah­lung, Vor­schuss­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung nicht inner­halb einer Frist von zwei Wochen nach, so können wir vom Ver­trag zurücktreten.

4.6. Die Ditcon GmbH ist berech­tigt, die ver­ein­bar­ten und übli­chen Preise für die ver­trag­li­chen Leis­tun­gen zum Aus­gleich von Per­so­nal­kos­ten, Lizenz­kos­ten, Ver­wal­tungs­kos­ten und Kosten für von der Ditcon GmbH bezo­ge­ne Leis­tun­gen ange­mes­sen zu erhö­hen. Eine Preis­er­hö­hung inner­halb der ersten 3 Monate gerech­net ab der erst­ma­li­gen Leis­tungs­er­brin­gung ist aus­ge­schlos­sen. Eine Preis­er­hö­hung ist höchs­tens um den Betrag der Kos­ten­stei­ge­rung und nur einmal inner­halb eines Zeit­rau­mes von 12 Kalen­der­mo­na­ten statt­haft. Die Ditcon GmbH wird die Preis­er­hö­hung dem Kunden min­des­tens 6 Wochen vor ihrem Wirk­sam­wer­den in Text­form bekannt geben. Preis­er­hö­hun­gen gelten nur für die Zukunft und auch nicht für Zeit­räu­me, für die der Kunde schon Zah­lun­gen geleis­tet hat. Beträgt die Preis­er­hö­hung mehr als 7 % des bis­he­ri­gen Prei­ses, so hat der Kunde ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Die Ditcon GmbH weist den Kunden dabei auf ein etwaig bestehen­des Kün­di­gungs­recht, die Kün­di­gungs­frist und die Folgen einer nicht frist­ge­recht aus­ge­spro­che­nen Kün­di­gung hin. Die Kün­di­gung muss die Ditcon GmbH inner­halb von 4 Wochen ab Zugang der Mit­tei­lung über die Preis­er­hö­hung zuge­hen. Die Kün­di­gung bedarf der Text­form. Die Kün­di­gungs­frist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalen­der­mo­nats. Macht der Kunde von seinem Son­der­kün­di­gungs­recht frist­ge­recht Gebrauch, so blei­ben die Preise bis zum Wirk­sam­wer­den der Kün­di­gung unver­än­dert. Das Kün­di­gungs­recht besteht jeweils nur für die von der Preis­er­hö­hung betrof­fe­nen Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen. Kün­digt der Kunde nicht oder nicht frist­ge­recht, gilt die Preis­er­hö­hung ab dem in der Mit­tei­lung ange­ge­be­nen Zeit­punkt als ver­ein­bart. Nimmt die Ditcon GmbH die Preis­er­hö­hung inner­halb von 2 Wochen nach Zugang der Kün­di­gung zurück, wird der Ver­trag unver­än­dert fortgeführt.

§5 Haf­tung

5.1. Wir haften gene­rell nicht für Schä­den, die durch eine Betriebs­un­ter­bre­chung oder –ein­schrän­kung beim Kunden, der Unter­neh­mer ist, her­vor­ge­ru­fen werden, es sei denn, der Ein­griff war betriebs­be­zo­gen und ist von uns vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führt worden. Zu betriebs­be­zo­ge­nen Ein­grif­fen zählen ins­be­son­de­re nicht Beein­träch­ti­gun­gen, die im Zusam­men­hang mit Repa­ra­tu­ren von zuvor bereits defek­ten Betriebs­mit­teln oder mit Besei­ti­gun­gen von zuvor bereits vor­lie­gen­den Stö­rungs­fäl­len stehen und wäh­rend der Dauer unse­rer Tätig­keit entstehen.

5.2. Unsere Haf­tung ist im Übri­gen unab­hän­gig von der Art der Pflicht­ver­let­zung aus­ge­schlos­sen, soweit nicht vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Han­deln oder eine schuld­haf­te Ver­let­zung einer Pflicht, deren Ein­hal­tung für die Errei­chung des Ver­trags­zwecks von wesent­li­cher Bedeu­tung („Kar­di­nals­pflich­ten“) ist oder von Leben, Körper oder Gesund­heit, sowie in Fällen der gesetz­li­chen Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz vor­liegt. Hin­sicht­lich der Ver­let­zung von wesent­li­chen Pflich­ten dieses Ver­trags­ver­hält­nis­ses wird die Haf­tung der Höhe nach auf den ver­trags­ty­pisch vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt. Soweit die Haf­tung aus­ge­schlos­sen ist, gilt dies auch für Ange­stell­te, Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen von der Ditcon GmbH.

5.3. Der Kunde trägt auf seinen Sys­te­men die allei­ni­ge Ver­ant­wor­tung für alle Sicher­heits­maß­nah­men inklu­si­ve Viren­schutz, Daten­si­che­rung, Fire­wall-Kon­fi­gu­ra­ti­on und das Ein­spie­len von Sicher­heits­up­dates. Bei von uns ver­schul­de­tem Daten­ver­lust ist unsere Haf­tung begrenzt auf die Kosten der Wie­der­her­stel­lung der Daten aus der letz­ten voll­stän­di­gen und feh­ler­frei­en Daten­si­che­rung des Kunden.

5.4. Die Ditcon GmbH ist nicht ver­pflich­tet, einen Auf­trag zur Daten­si­che­rung anzu­neh­men. Dies ist ins­be­son­de­re dann nicht der Fall, wenn bereits Schä­den oder Lücken im Daten­be­stand oder in der bis­he­ri­gen Daten­si­che­rung vor­lie­gen, die durch übli­che Ser­vice­leis­tun­gen sei­tens der Ditcon GmbH nicht mehr sicher abge­fan­gen werden können. Vor­han­de­ne Daten­si­che­run­gen werden von der Ditcon GmbH nicht auf Voll­stän­dig­keit oder Brauch­bar­keit überprüft.

§6 Sons­ti­ges

6.1. Ist der Kunde Unter­neh­mer, ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand Köln. Für unsere Klagen gilt dane­ben auch der all­ge­mei­ne Gerichts­stand des Kunden.

6.2. Die Rechts­be­zie­hun­gen der Ver­trags­part­ner unter­lie­gen aus­schließ­lich dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch-land.

6.3. Sämt­li­che Ansprü­che des Kunden gegen uns ver­jäh­ren, soweit in diesen AGB oder unse­ren Beson­de­ren Ver-trag­s­be­din­gun­gen nichts Abwei­chen­des gere­gelt ist, 24 Monate nach Ihrer Entstehung.

6.4. Maß­ge­bend für die Ein­hal­tung von Fris­ten ist der Zugang der jewei­li­gen Erklä­rung beim Vertragspartner.

6.5. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen dieser AGB oder unse­rer Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen unwirk­sam sein oder unwirk­sam werden, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von unbe­rührt. Unwirk­sa­me Bestim­mun-gen werden durch solche rechts­wirk­sa­men Bestim­mun­gen ersetzt, die dem gemein­sa­men Willen der Par­tei­en am nächs­ten kommen.

6.6. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen dieser AGB oder unse­rer Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen gegen­über Ver­brau-chern unwirk­sam sein, bleibt die Wirk­sam­keit gegen­über Unter­neh­mern hier­von unberührt.

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