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Beson­de­re Ver­trags­be­din­gun­gen für die Ver­mie­tung von Rechen­zen­trums-Kapa­zi­tä­ten sowie für Cloud-Service-Verträge

Stand: 01. Januar 2021

§1 Gel­tungs­be­reich

Die nach­fol­gen­den Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen (BVB) gelten für alle Ver­trä­ge der Ditcon GmbH über die Bereit­stel­lung von Rechen­zen­trums-Kapa­zi­tä­ten, ins­be­son­de­re als Cloud-Leis­tun­gen in Form der Pro­duk­te „Infra­struc­tu­re as a Ser­vice“ (IaaS), „Plat­form as a Ser­vice“ (PaaS) und „Soft­ware as a Ser­vice“ (SaaS). Hier­von abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen des Kunden, die die Ditcon GmbH nicht aus­drück­lich durch Erklä­rung in Text­form aner­kannt hat, werden nicht Ver­trags­be­stand­teil. Dane­ben gelten unsere All­ge­mei­nen Ver­trags­be­din­gun­gen (AGB).

§2 Unsere Leistungspflichten

2.1. Der Umfang unse­rer ser­ver­ba­sier­ten Haupt­leis­tungs­pflich­ten ergibt sich aus unse­rem Ange­bot, unse­rer Auf­trags­be­stä­ti­gung oder einer geson­der­ten Ver­trags­ver­ein­ba­rung. Wir stel­len ledig­lich die jewei­li­gen Infra­struk­tu­ren sowie den Inter­net­zu­griff hier­auf zur Ver­fü­gung. Die Anbin­dung des Kunden an das Inter­net, die Auf­recht­erhal­tung der Netz­ver­bin­dung sowie die Beschaf­fen­heit und Bereit­stel­lung der auf Seiten des Kunden erfor­der­li­chen Hard- und Soft­ware ist nicht Vertragsbestandteil.

2.2. Soweit wir dem Kunden feste IP-Adres­sen oder Tele­fon­num­mern zur Ver­fü­gung stel­len, behal­ten wir uns Neu-Zuord­nun­gen vor, sofern dies aus tech­ni­schen oder recht­li­chen Grün­den erfor­der­lich ist.

2.3. Für ser­ver­ba­sier­te Leis­tun­gen stel­len wir eine Ver­füg­bar­keit von 95% sicher. Soweit für ein­zel­ne Ser­vices in diesen Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen nichts Abwei­chen­des gere­gelt ist, bezieht sich die Ver­füg­bar­keit auf die Jahresgesamtzeit.

2.4. Als Aus­fall­zei­ten gelten nicht die Zeiten, in denen der Server auf­grund von tech­ni­schen oder sons­ti­gen Pro­ble­men, ver­ur­sacht durch Kunden und Kun­den­soft­ware, vom Kunden falsch instal­lier­te Soft­ware, vom Her­stel­ler ver­ur­sach­te Fehler in der ein­ge­setz­ten Infra­struk­tur nicht zur Ver­fü­gung steht, ferner Zeiten der Aus­fäl­le, die nicht in unse­rem Ein­fluss­be­reich liegen (exter­ne DNS-Pro­ble­me, Angrif­fe auf die Netz- und Mail­sys­te­me, Aus­fäl­le von Teilen des Inter­nets, höhere Gewalt, Ver­schul­den Drit­ter) sowie Zeiten der plan­mä­ßi­gen War­tun­gen nach Ziff. 2.5, von denen der Kunde vorab in Kennt­nis gesetzt wurde.

2.5. Wir führen an unse­ren Sys­te­men zur Sicher­heit des Netz­be­trie­bes, zur Auf­recht­erhal­tung der Netz­in­te­gri­tät, der Inter­ope­ra­bi­li­tät der Diens­te und des Daten­schut­zes regel­mä­ßig War­tungs­ar­bei­ten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leis­tun­gen unter Berück­sich­ti­gung der Belan­ge des Kunden vor­über­ge­hend ein­stel­len oder beschrän­ken, soweit objek­ti­ve Gründe dies recht­fer­ti­gen. Wir werden solche War­tungs­ar­bei­ten soweit mög­lich in nut­zungs­ar­men Zeiten durch­füh­ren. Soll­ten län­ge­re vor­über­ge­hen­de Leis­tungs­ein­stel­lun­gen- oder ‑beschrän­kun­gen erfor­der­lich sein, werden wir den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beein­träch­ti­gung zuvor unter­rich­ten, soweit dies den Umstän­den nach objek­tiv mög­lich ist und die Unter­rich­tung die Besei­ti­gung bereits ein­ge­tre­te­ner Unter­bre­chun­gen nicht ver­zö­gern würde.

§3 All­ge­mei­ne Mit­wir­kungs­pflich­ten des Kunden

3.1. Soweit erfor­der­lich und zumut­bar wirkt der Kunde bei einer Ände­rung z.B. durch eine erneu­te Ein­ga­be von Zugangs­da­ten oder ein­fa­che Umstel­lun­gen seiner Sys­te­me mit.

3.2. Der Kunde darf von belie­bi­gen Rech­nern auf unsere Server zugrei­fen, soweit nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart wurde.

3.3. Die ver­trags­ge­mä­ße Inan­spruch­nah­me unse­rer Leis­tun­gen ist davon abhän­gig, dass die vom Kunden ein­ge­setz­te Hard- und Soft­ware, ein­schließ­lich Arbeits­platz­rech­nern, Rou­tern, Daten­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln usw. den tech­ni­schen Min­dest-Anfor­de­run­gen ent­spre­chen, welche wir dem Kunden mit unse­rem Ange­bot und Auf­trags­be­stä­ti­gung bekannt­ge­ben, und die vom Kunden zur Nut­zung unse­rer Diens­te berech­tig­ten Nutzer mit der Bedie­nung ver­traut sind. Im Übri­gen wird der Kunde zur Nut­zung unse­rer Leis­tun­gen nur solche Hard- und Soft­ware ein­set­zen, die den ver­ein­bar­ten Sys­tem­an­for­de­run­gen und Min­dest­an­for­de­run­gen ent­spricht. Die Kon­fi­gu­ra­ti­on seines IT-Sys­tems ist Auf­ga­be des Kunden.

3.4. Der Kunde ist ver­pflich­tet, seine Inter­net-Seite so zu gestal­ten, dass eine über­mä­ßi­ge Belas­tung unse­rer Server, z.B. durch CGI-Skrip­te, die eine hohe Rechen­leis­tung erfor­dern oder über­durch­schnitt­lich viel Arbeits­spei­cher bean­spru­chen, ver­mie­den wird. Auch ist der Kunde ver­pflich­tet, seine Inter­net-Seite tech­nisch auf dem aktu­ells­ten Stand zu halten, um unbe­rech­tig­ten Zugrif­fen Drit­ter ent­ge­gen­zu­wir­ken. Wir sind berech­tigt, Seiten, die den obigen Anfor­de­run­gen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte aus­zu­schlie­ßen. Wir werden den Kunden unver­züg­lich von einer sol­chen Maß­nah­me infor­mie­ren und die betref­fen­den Seiten wieder zugäng­lich machen, sobald der Kunde uns nach­weist, dass die Seiten so umge­stal­tet wurden, dass sie den obigen Anfor­de­run­gen genügen.

3.5. Der Kunde ist ver­pflich­tet, unsere Leis­tung nur in dem Ausmaß in Anspruch zu nehmen, wie dies ein ordent­li­cher Geschäfts­be­trieb erfor­dert. Über­trie­be­ne Inan­spruch­nah­me unse­rer Leis­tun­gen und Kapa­zi­tä­ten wird der Kunde ver­mei­den, um unser Gesamt­sys­tem nicht zu beein­träch­ti­gen und die Sicher­heit unse­res Netzes zu gewährleisten.

3.6. Gefähr­det ein Kunde die Sicher­heit, Inte­gri­tät oder Ver­füg­bar­keit von unse­ren Netzen, Ser­vern, Soft­ware oder Daten oder ent­steht bei uns auf­grund objek­ti­ver Anhalts­punk­te ein sol­cher Ver­dacht, dass schwer­wie­gen­de Stö­run­gen des Netzes, der Soft­ware oder gespei­cher­ter Daten ein­tre­ten, können wir den Ser­vice vor­über­ge­hend sper­ren oder beschrän­ken. Die Zeiten der Sper­rung oder Beschrän­kung sind aus der Berech­nung der Aus­fall­zei­ten ausgenommen.

3.7. Es wird klar­ge­stellt, dass diese Rege­lung auch für so genann­te „Denial of Service“-Attacken (nach­fol­gend „DoS“-Attacken) gilt, die der Kunde über unsere Rechen­zen­tren ausführt.

3.8. Das glei­che gilt, wenn die Gefähr­dung über das System des Kunden ent­steht, ohne dass der Kunde dies zu ver­tre­ten hat. Es wird klar­ge­stellt, dass diese Rege­lung auch für DoS-Atta­cken gilt, für die der Server des Kunden von Drit­ten benutzt wird.

3.9. Werden vom Kunden über unsere Server Spam-Mails ver­sen­det, können wir den Ser­vice sperren.

3.10. Soweit nichts ande­res ver­ein­bart, ist ein Daten­trans­fer­vo­lu­men von 100 Giga­byte pro Monat ent­hal­ten. Das genutz­te Daten­trans­fer­vo­lu­men ergibt sich aus der Summe aller mit dem vom Kunden beauf­trag­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen in Ver­bin­dung ste­hen­den Datentransfers.

3.11. Soweit nichts ande­res ver­ein­bart, ist ein Gesamt­spei­cher­vo­lu­men von einem Giga­byte ent­hal­ten. Das genutz­te Gesamt­spei­cher­vo­lu­men ergibt sich aus der Summe aller mit dem vom Kunden beauf­trag­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen in Ver­bin­dung ste­hen­den Speichervolumen.

3.12. Der Kunde ist ver­pflich­tet, die von uns zum Zwecke des Zugangs zu unse­ren Diens­ten erhal­te­nen Pass­wör­ter streng geheim zu halten und uns unver­züg­lich zu infor­mie­ren, sobald er davon Kennt­nis erlangt, dass unbe­fug­ten Drit­ten das Pass­wort bekannt ist.

3.13. Die vor­ge­nann­ten Pflich­ten sind auch dann zu erfül­len, wenn der Kunde ein Pass­wort erhält, wel­ches uns gegen­über zur Iden­ti­fi­zie­rung seiner Person bei Abgabe von Erklä­run­gen dient, die das Ver­trags­ver­hält­nis betref­fen. Per­so­nen, die bei Abgabe einer sol­chen Erklä­rung das Pass­wort des Kunden ver­wen­den, gelten uns gegen­über wider­leg­bar als vom Kunden für die Abgabe der jewei­li­gen Erklä­rung bevoll­mäch­tigt. Soll­ten infol­ge Ver­schul­dens des Kunden Dritte durch Miss­brauch der Pass­wör­ter Leis­tun­gen von uns nutzen, haftet der Kunde uns gegen­über auf Nut­zungs­ent­gelt und Schadensersatz.

§4 IaaS: Leis­tungs­in­halt, Beson­de­re Mit­wir­kungs­pflich­ten des Kunden

4.1. Soweit wir „Infra­s­tuc­tu­re as a Ser­vice“ (kurz „IaaS“) erbrin­gen, also der Kunde über das Inter­net auf bestehen­de Diens­te inner­halb unse­res Sys­tems zugreift (ins­be­son­de­re bei Inan­spruch­nah­me sog. „vir­tu­el­ler Server“ in unse­ren Rechen­zen­tren) obliegt ihm die allei­ni­ge Ver­wal­tung aller Recheninstanzen.

4.2. Wir über­las­sen dem Kunden die in dem Ver­trag im Volu­men bezeich­ne­ten Hard­ware-Infra­struk­tu­ren zur eigen­ver­ant­wort­li­chen, für die Dauer dieses Ver­tra­ges aus­schließ­lich durch die nach­fol­gen­den Bestim­mun­gen beschränk­te Nut­zung. Der Kunde ist berech­tigt, eigene Daten und eigene Pro­gram­me auf der Infra­struk­tur zu nutzen.

4.3. Die Nut­zung erfolgt durch den Kunden in eige­ner Ver­ant­wor­tung und zu eige­nen Zwe­cken. Dem Kunden ist es nicht gestat­tet, auf unse­rer Infra­struk­tur Soft­ware oder Daten für Zwecke ein­zu­set­zen oder vor­zu­hal­ten, welche gesetz­li­chen Ver­bo­ten zuwi­der laufen, ins­be­son­de­re Urhe­ber­rech­te ver­let­zen oder jugend­ge­fähr­den­den oder gewalt­ver­herr­li­chen­den Inhal­tes sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die urhe­ber­recht­li­che Nut­zung von Pro­gram­men, die auf den von uns zum Gebrauch über­las­se­nen Infra­struk­tu­ren allein durch ihn erfolgt und er sich selbst darum küm­mern muss, dass die Pro­gram­me aus­rei­chend lizen­ziert sind.

4.4. Unsere Pflich­ten sind auf die Zur­ver­fü­gung­stel­lung der Infra­struk­tur beschränkt. Wir sind weder berech­tigt noch ver­pflich­tet, den Inhalt der von dem Kunden auf die gemie­te­te Infra­struk­tur über­tra­ge­nen Daten zu prüfen oder über­haupt nur ein­zu­se­hen. Wir haben auch keine Ver­wah­rungs- oder Obhut­s­pflich­ten. Für die Beach­tung der han­dels- und steu­er­recht­li­chen Auf­be­wah­rungs­fris­ten ist der Kunde allein verantwortlich.

4.5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die volle, im Ver­trag bezeich­ne­te Infra­struk­tur zur exklu­si­ven Nut­zungs­über­las­sung. Kern der Leis­tung „IaaS“ ist die jeder­zei­ti­ge Ska­lier­bar­keit, d.h. so lange der Kunde die im Ver­trag bezeich­ne­ten Infra­struk­tur­vo­lu­mi­na nicht voll aus­nutzt, müssen wir diese für ihn nicht frei­hal­ten, son­dern können sie ande­ren Kunden zur Nut­zung zur Ver­fü­gung stel­len. Das Recht des Kunden, die Infra­struk­tur­vo­lu­mi­na jeder­zeit zur voll­stän­di­gen Nut­zung abzu­ru­fen, bleibt hier­von unberührt.

4.6. Die gegen­wär­tig vom Kunden genutz­ten Rechen­in­stan­zen können je nach Anfor­de­run­gen unver­züg­lich im Rahmen der ver­ein­bar­ten Höchst­gren­zen um wei­te­re Instan­zen erwei­tert oder ver­klei­nert werden.

4.7. Wir gewäh­ren dem Kunden vollen Zugriff auf die Instan­zen im Rahmen der ver­ein­bar­ten Höchst­gren­zen sowie im Rahmen der unter Ziff. 2.3. beschrie­be­nen Ver­füg­bar­keit der Leis­tung, wobei maß­geb­lich nicht die Jah­res­ge­samt­zeit ist, son­dern die auf die Jah­res­ge­samt­zeit bezo­ge­ne Volu­men­höchst­gren­ze. Soweit die Nutz­bar­keit der Infra­struk­tur also bei­spiels­wei­se zu 100 % der Jah­res­ge­samt­zeit, jedoch nur zu 90 % des ver­ein­bar­ten Infra­struk­tur­vo­lu­mens besteht, ist nach dieser Ver­ein­ba­rung von einer Ver­füg­bar­keit von 90 % aus­zu­ge­hen. Besteht die Nutz­bar­keit der Infra­struk­tur bei­spiels­wei­se zu 90 % der Jah­res­ge­samt­zeit und für 80 % des ver­ein­bar­ten Infra­struk­tur­vo­lu­mens, ist nach dieser Ver­ein­ba­rung von einer Ver­füg­bar­keit von 72 % aus­zu­ge­hen. Auf die tat­säch­li­che Nut­zung kommt es nicht an.

§5 PaaS: Leis­tungs­in­halt, Beson­de­re Mit­wir­kungs­pflich­ten des Kunden

5.1. Soweit wir „Plat­form as a Ser­vice“ (kurz „PaaS“) erbrin­gen, also eine Anwen­dung in unse­rem Rechen­zen­trum zur Nut­zung durch den Kunden über das Inter­net zur Ver­fü­gung stel­len, ist es die Oblie­gen­heit des Kunden, sich selbst um die Auf­tei­lung auf die eigent­li­chen Ver­ar­bei­tungs­ein­hei­ten zu küm­mern. Im Unter­schied zu IaaS hat der Kunde also keinen direk­ten Zugriff auf unsere Rechen­in­stan­zen. Er bringt aus­schließ­lich seine Pro­gramm­lo­gik in unsere Rechen­ein­heit ein, die ihm gegen­über als Pro­gram­mier­schnitt­stel­le auftritt.

5.2. Unsere Auf­ga­be ist die erfor­der­li­che Instan­zi­ie­rung der Ver­ar­bei­tungs­ein­hei­ten, die Orga­ni­sa­ti­on des Zusam­men­wir­kens unter­schied­li­cher Kom­po­nen­ten und Soft­ware­ein­hei­ten sowie das Ver­tei­len der zu ver­ar­bei­ten­den Daten.

5.3. Soweit wir dem Kunden Soft­ware zur inter­net­ba­sier­ten Nut­zung auf unse­rer IT-Infra­struk­tur oder bei einem exter­nen IT-Dienst­leis­ter zum Gebrauch zur Ver­fü­gung stel­len, räumen wir dem Kunden ein zeit­lich auf die Lauf­zeit der zuge­hö­ri­gen Haupt­leis­tung beschränk­tes ein­fa­ches Nut­zungs­recht für eigene und fremde Soft­ware, Pro­gram­me oder Scrip­ten sowie Hand­bü­cher, Ein­rich­tungs- und Schu­lungs­un­ter­la­gen im Umfang unse­rer Auf­trags­be­stä­ti­gung ein. Eigen­tum oder ein dau­er­haf­tes Recht zur Nut­zung erwirbt der Kunde inso­weit nicht.

5.4. Ein Recht zur Ver­viel­fäl­ti­gung wird nicht ein­ge­räumt. Ein Recht, abge­lei­te­te Nut­zungs­rech­te ein­zu­räu­men, erhält der Kunde eben­falls nicht. Auch ein Bear­bei­tungs­recht wird nicht ein­ge­räumt. Es ist ins­be­son­de­re nicht zuläs­sig, Kenn­zei­chen und Hin­wei­se wie Copy­rights, Trade­marks etc. zu ent­fer­nen, zu ver­än­dern oder unkennt­lich zu machen, die Soft­ware oder Soft­ware­be­stand­tei­le nach­zu­kon­stru­ie­ren, zu decom­pi­lie­ren, zu deas­sem­blie­ren, sofern dies nicht aus­drück­lich gesetz­lich gestat­tet ist.

§6 SaaS: Urhe­ber­recht, Beson­de­re Mit­wir­kungs­pflich­ten des Kunden

6.1. Soweit wir „Soft­ware as a Ser­vice“ (kurz „SaaS“) erbrin­gen, wir also dem Kunden Soft­ware zur inter­net­ba­sier­ten Nut­zung auf unse­rer IT-Infra­struk­tur oder bei einem exter­nen IT-Dienst­leis­ter zum Gebrauch zur Ver­fü­gung stel­len, räumen wir dem Kunden ein zeit­lich auf die Lauf­zeit der zuge­hö­ri­gen Haupt­leis­tung beschränk­tes ein­fa­ches Nut­zungs­recht für eigene und fremde Soft­ware, Pro­gram­me oder Scrip­ten sowie Hand­bü­cher, Ein­rich­tungs- und Schu­lungs­un­ter­la­gen im Umfang unse­rer Auf­trags­be­stä­ti­gung ein bzw. beschaf­fen ihm der­ar­ti­ge Nut­zungs­rech­te auf eigene Rech­nung von dem jewei­li­gen Rech­te­inha­ber. Eigen­tum oder ein dau­er­haf­tes Recht zur Nut­zung erwirbt der Kunde inso­weit nicht.

6.2. Ein Recht zur Ver­viel­fäl­ti­gung wird nicht eingeräumt.

6.3. Ein Recht, abge­lei­te­te Nut­zungs­rech­te ein­zu­räu­men, erhält der Kunde nicht.

6.4. Ein Bear­bei­tungs­recht wird nicht ein­ge­räumt. Es ist ins­be­son­de­re nicht zuläs­sig, Kenn­zei­chen und Hin­wei­se wie Copy­rights, Trade­marks etc. zu ent­fer­nen, zu ver­än­dern oder unkennt­lich zu machen, die Soft­ware oder Soft­ware­be­stand­tei­le nach­zu­kon­stru­ie­ren, zu decom­pi­lie­ren, zu deas­sem­blie­ren, sofern dies nicht aus­drück­lich gesetz­lich gestat­tet ist.

6.5. Wir sind gegen­über dem Kunden für even­tu­el­le tech­ni­sche Unter­stüt­zung zustän­dig. Der Kunden wird sich mit Fragen und Sup­port­an­for­de­run­gen somit nicht an den Soft­ware­her­stel­ler wenden oder im eige­nen Namen dort Pro­duk­te, die Bestand­teil des Ver­tra­ges mit uns sind, dort registrieren.

6.6. Es ist nicht gestat­tet, die Soft­ware für Zwecke ein­zu­set­zen, welche mit hohem Risiko direkt oder indi­rekt ver­bun­den sind (No High Risk Use). Hierzu zählt auch der Ein­satz in fol­gen­den Bereichen:
Luft­fahrt (Flug­si­cher­heit, Luft- und Raum­fahr­zeu­ge), Wasser- bzw. Kraft­fahr­zeu­ge, Kern­kraft­wer­ke oder mili­tä­ri­sche Ver­wen­dungs­zwe­cke, umwelt­re­le­van­te Anla­gen, finanz­ma­the­ma­ti­sche Anwendungen.

§7 Sup­port; Ser­vice Level Agreement

7.1. Wir leis­ten für alle Cloud-Ser­vices Sup­port im Rahmen der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen gemäß Ver­trags­ver­ein­ba­rung und Auftragsbestätigung.

7.2. Für den Ser­vice halten wir einen Help­desk vor, der mit fach­lich qua­li­fi­zier­ten und erfah­re­nen Mit­ar­bei­tern besetzt ist. Die Bear­bei­tung von Stö­rungs­mel­dun­gen erfolgt wäh­rend der regu­lä­ren Geschäfts­zei­ten mon­tags bis frei­tags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Außer­halb der regu­lä­ren Geschäfts­zei­ten steht dem Auf­trag­ge­ber ein kos­ten­pflich­ti­ger Not­dienst zur Ver­fü­gung. Ein Anspruch auf Behe­bung von Stö­run­gen außer­halb der Ser­vice­zei­ten besteht nicht.

7.3. Um die zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen hin­sicht­lich Art, Umfang und Qua­li­tät für den Kunden trans­pa­rent zu machen, gelten fol­gen­de Ser­vice Level, die auf der Ein­ord­nung auf­tre­ten­der Funk­ti­ons­be­ein­träch­ti­gun­gen in fol­gen­de Feh­ler­klas­sen nach DIN 66271:1995–06 beru­hen und als Mess- und Bewer­tungs­grö­ßen dienen:

7.3.1. Die Feh­ler­klas­se 1 umfasst gra­vie­ren­de Fehler, die eine zweck­mä­ßi­ge, wirt­schaft­lich sinn­vol­le Nut­zung von wesent­li­chen Teilen der Leis­tung ver­hin­dern oder unzu­mut­bar ein­schrän­ken („alles steht, nichts geht“). Dies setzt voraus, dass der Benut­zer nicht arbeits­fä­hig ist.

7.3.2. Die Feh­ler­klas­se 2 umfasst Funk­ti­ons­un­ter­bre­chun­gen, welche die Anwen­dung von wesent­li­chen Teilen der Leis­tung für eine wirt­schaft­lich sinn­vol­le Nut­zung stark ein­schrän­ken. Dies setzt voraus, dass der Benut­zer in seiner Arbeit ein­ge­schränkt ist.

7.3.3. Die Feh­ler­klas­se 3 umfasst Ein­schrän­kun­gen der Funk­ti­ons­fä­hig­keit, so dass die Anwen­dung bis auf Aus­nah­men wirt­schaft­lich sinn­voll ein­setz­bar ist.

7.3.4. Die Feh­ler­klas­se 4 umfasst Schwä­chen der Soft­ware, welche die Anwen­dung nicht ein­schrän­ken. Die Beein­träch­ti­gung ist so gering, dass mit dem Pro­gramm im Wesent­li­chen bis auf wei­te­res gear­bei­tet werden kann und die Arbeits­er­geb­nis­se brauch­bar sind.

7.4. Jede Feh­ler­mel­dung wird von uns nach bil­li­gem Ermes­sen einer Feh­ler­klas­se zuge­ord­net. Ein Vor­schlag des Kunden ist dabei zu berück­sich­ti­gen. Wei­chen wir nicht um mehr als eine Feh­ler­klas­se von dem Vor­schlag des Kunden ab, gilt die Ein­ord­nung als ein­ver­nehm­lich. Dem Kunden obliegt der Beweis der nied­ri­ge­ren Klassifizierung.

7.5. Die spä­te­re Umstu­fung einer Feh­ler­mel­dung in eine andere Feh­ler­klas­se ist nur in bei­der­sei­ti­gem Ein­ver­neh­men möglich.

7.6. Im Falle eines Feh­lers haben wir inner­halb unse­rer regu­lä­ren Geschäfts­zei­ten binnen der ver­ein­bar­ten Reak­ti­ons­zeit auf die Feh­ler­mel­dung des Kunden zu reagie­ren. Ist nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart, gilt als Reak­ti­ons­zeit für Feh­ler­mel­dun­gen der Feh­ler­klas­se 1 ein Zeit­raum von drei Stun­den, für die Feh­ler­klas­se 2 ein Zeit­raum von 4 Stun­den, für die Feh­ler­klas­se 3 ein Zeit­raum von einer Woche und für die Feh­ler­klas­se 4 ein Zeit­raum von zwei Wochen.

7.7. Eine erfolg­rei­che Behe­bung der Funk­ti­ons­be­ein­träch­ti­gung inner­halb der Reak­ti­ons­zei­ten ist nicht geschuldet.

7.8. Maß­geb­lich für die Ingang­set­zung der Reak­ti­ons­zei­ten ist der Ein­gang einer qua­li­fi­zier­ten Feh­ler­mel­dung des Kunden an unse­rem Help­desk. Die Ditcon GmbH ist an 365 Tagen im Jahr und 24 Stun­den pro Tag unter der Tel.-Nr. +49 2203 89860 oder unter der E‑Mailadresse service@gfc-gruppe.de erreich­bar. Stö­rungs­mel­dun­gen sind jeder­zeit tele­fo­nisch und per E‑Mail möglich.

7.9. Werden Feh­ler­mel­dun­gen außer­halb unse­rer regu­lä­ren Geschäfts­zei­ten gemel­det, gelten diese erst zu Beginn der darauf fol­gen­den Geschäfts­zei­ten als erfolgt.

7.10. Als qua­li­fi­ziert ist eine Feh­ler­mel­dung nur dann zu bewer­ten, wenn der beschrie­be­ne Fehler repro­du­zier­bar ist, d.h. die Bedie­nungs­si­tua­ti­on und die Arbeits­um­ge­bung so genau beschrie­ben werden, dass ein qua­li­fi­zier­ter Mit­ar­bei­ter von uns den Fehler jeder­zeit selbst aus­lö­sen kann.

7.11. Jede Feh­ler­mel­dung soll außer­dem eine mög­lichst genaue Beschrei­bung der Funk­ti­ons­be­ein­träch­ti­gung und den Zeit­punkt der ersten Fest­stel­lung ent­hal­ten. Tritt der Fehler nur an ein­zel­nen Arbeits­plät­zen auf, sind diese zu bezeichnen.

7.12. Wurde von dem Kunden vor Auf­tre­ten des Feh­lers eine Ver­än­de­rung am eige­nen System vor­ge­nom­men, ist uns dies eben­falls mitzuteilen.

7.13. Bei gra­vie­ren­den Feh­lern und Funk­ti­ons­un­ter­bre­chun­gen der Feh­ler­klas­sen 1 und 2 begin­nen wir sofort im Anschluss an die Erst­re­ak­ti­on die Folgen des Feh­lers ein­zu­gren­zen und setzen unsere Tätig­keit auch außer­halb unse­rer regu­lä­ren Geschäfts­zei­ten fort. So lange der Fehler nicht besei­tigt ist, gilt der Ser­vice als nicht ver­füg­bar, es sei denn, es stellt sich heraus, dass der Fehler von dem Kunden zu ver­tre­ten ist oder der Feh­ler­klas­se 3 oder 4 hätte zuge­ord­net werden müssen.

7.14. Fehler der Feh­ler­klas­sen 3 und 4 gelten nicht als Nicht-Ver­füg­bar­keit der Leistung.

§8 Lauf­zeit

8.1. Nut­zungs­ver­trä­ge über Rechen­zen­tren-Kapa­zi­tä­ten und sons­ti­ge Ser­vice­ver­trä­ge über Cloud-Leis­tun­gen, haben eine Min­dest­lauf­zeit von 12 Mona­ten, Sie sind für beide Ver­trags­part­ner schrift­lich mit einer Frist von 3 Mona­ten künd­bar. Wird der Ver­trag nicht frist­ge­recht gekün­digt, ver­län­gert sich dieser jeweils um wei­te­re 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Mona­ten zum Ende des jewei­li­gen Ver­län­ge­rungs­zeit­raums gekün­digt wird.

8.2. Erwei­tert der Kunde im Laufe eines Ver­trags­zeit­raums einen Ver­trag durch zusätz­li­che Leis­tun­gen, beginnt die Min­dest­ver­trags­lauf­zeit des gesam­ten Ver­tra­ges mit der erst­ma­li­gen Bereit­stel­lung der zusätz­li­chen Leis­tun­gen von neuem zu laufen.

8.3. Das Recht zur frist­lo­sen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt. Ein wich­ti­ger Grund ist für uns ins­be­son­de­re in den Fällen gege­ben, in denen der Kunde die ihm nach diesen BVB oblie­gen­den Pflich­ten erheb­lich ver­letzt. Die zusätz­li­che Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen rich­tet sich nach den gesetz­li­chen Bestimmungen.

§9 Preise und Zahlung

9.1. Wir stel­len unsere Leis­tun­gen gemäß dem vom Kunden gewähl­ten Abrech­nungs­zeit­raum stets im Voraus in Rech­nung. Rech­nun­gen sind sofort nach Rech­nungs­stel­lung zur Zah­lung fällig. Sofern nichts anders ver­ein­bart wurde, ermäch­tigt der Kunde uns, die von ihm zu leis­ten­den Zah­lun­gen zu Lasten eines vom Kunden zu benen­nen­den Kontos einzuziehen.

9.2. Wird in einem Monat das im Ver­trag ent­hal­te­ne Daten­trans­fer­vo­lu­men oder das Gesamt­spei­cher­vo­lu­men über­schrit­ten, sind wir berech­tigt, dem Kunden das Daten­trans­vo­lu­men oder das Gesamt­spei­cher­vo­lu­men, wel­chen über das im Ver­trag ent­hal­te­ne Volu­men hin­aus­geht, gemäß der aktu­el­len Preis­lis­te mit sofor­ti­ger Fäl­lig­keit in Rech­nung zu stellen.

9.3. Werden vom Kunden über den bestehen­den Ver­trag hinaus, Leis­tun­gen hin­zu­ge­fügt, sind wir berech­tigt, diese gemäß aktu­el­ler Preis­lis­te mit sofor­ti­ger Fäl­lig­keit in Rech­nung zu stellen.

9.4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrech­nungs­zeit­raums eine zusätz­li­che Leis­tung, wird diese ab sofort berech­net. Erfolg die Aus­wahl einer höher­wer­ti­gen Leis­tung anstel­le der bis­he­ri­gen Leis­tung („upgrade“), werden die bereits bezahl­ten Ent­gel­te antei­lig verrechnet.

9.5. Ist der Kunde mit mehr als einer Ver­trags­ra­te in Rück­stand, sind wir berech­tigt, ihm den Zugriff auf die ver­ein­bar­te Leis­tung in unse­rem Rechen­zen­trum bis zum voll­stän­di­gen Aus­gleich der Zah­lungs­rück­stän­de zu sper­ren. Der Kunde bleibt in diesem Fall ver­pflich­tet, die fäl­li­gen Zah­lun­gen zu leisten.

9.6. Kommt der Kunde mit mehr als zwei Raten in Rück­stand, sind wir berech­tigt, den Ver­trag außer­or­dent­lich ohne Ein­hal­tung einer Frist zu kündigen.

§10 Män­gel­haf­tung

10.1. Die Haf­tung für Mängel an unse­ren Leis­tun­gen rich­tet sich unbe­scha­det Ziff. 7 nach der Höhe der tat­säch­li­chen Ver­füg­bar­keit der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen, wenn diese unter­halb der ver­ein­bar­ten Min­dest­ver­füg­bar­keits­schwel­le liegt. Der Nach­er­fül­lungs­an­spruch ist über die Bestim­mun­gen in Ziff. 7 aus­ge­schlos­sen. Der Kunde ist auf ein Min­de­rungs­recht im Ver­hält­nis der Ver­füg­bar­keit der Leis­tung beschränkt

10.2. Das Rück­tritts­recht des Kunden bei Unter­schrei­tung der Min­dest­ver­füg­bar­keit ist aus­ge­schlos­sen. Das Glei­che gilt bei Män­geln, die zutref­fend den Feh­ler­klas­sen 3 und 4 zuge­ord­net werden.

10.3. Ein Rück­tritts­recht steht dem Kunden zu, wenn wir Fehler der Feh­ler­klas­sen 1 und 2 nach Setzen einer ange­mes­se­nen Frist durch den Kunden nicht abstel­len oder wir binnen der Reak­ti­ons­zei­ten nicht mit der Feh­ler­be­sei­ti­gung beginnen.

10.4. Frist­set­zung hat in Schrift­form zu erfolgen.

10.5. Nur für Kunden, die Unter­neh­mer sind, gelten ergän­zend fol­gen­de Bestimmungen:

10.5.1. Die Haf­tung für Mängel ist aus­ge­schlos­sen, die darauf zurück zu führen sind, dass der Kunde an der von ihm betrie­be­nen Hard­ware die Betriebs- oder War­tungs­an­wei­sun­gen nicht befolgt oder Ände­run­gen vor­nimmt. Dies gilt auch, soweit der Mangel zurück­zu­füh­ren ist auf unsach­ge­mä­ße Benut­zung, Lage­rung und Hand­ha­bung der Geräte oder auf Fremdeingriffe.

10.5.3. Unwe­sent­li­che Abwei­chun­gen von Erschei­nungs­form, Dar­stel­lung, Farbe, Abmes­sun­gen und/oder ande­ren Qua­li­täts- und Leis­tungs­merk­ma­len der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen stel­len keine Mängel dar.

10.5.4. Der Kunde muss unsere Leis­tun­gen unver­züg­lich und fort­lau­fend auf Mängel prüfen und uns die Mängel unver­züg­lich nach Ent­de­ckung schrift­lich in repro­du­zier­ba­rer Weise mit­tei­len. Ver­spä­tet und unzu­rei­chend gemel­de­te Mängel können nicht gel­tend gemacht werden.

§11 Delikt­i­sche Haftung

Ergän­zend zu unse­ren All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gilt: Soweit der Kunde im Rahmen der Nut­zung unse­rer Diens­te Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen oder sons­ti­ge Rechts­ver­let­zun­gen zulas­ten Drit­ter begeht oder zulässt, haftet er uns gegen­über unbe­schränkt für die Inan­spruch­nah­me durch Dritte. Der Kunde stellt uns auf erstes Anfor­dern von allen Ansprü­chen Drit­ter frei, die auf solche Rechts­ver­let­zun­gen begrün­det werden. Der Kunde unter­stützt uns im erfor­der­li­chen Umfan­ge bei der Rechts­ver­tei­di­gung und trägt auch die hier­bei für uns anfal­len­den Kosten.

§12 Kenn­zeich­nung; Inhal­te; Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten

12.1. Wir sind nicht ver­pflich­tet, die von dem Kunden auf unse­ren Sys­te­men gespei­cher­ten Daten auf Rechts­ver­let­zun­gen zu über­prü­fen. Der Kunde über­nimmt die volle Ver­ant­wor­tung für alle auf den gemie­te­ten Diens­ten abge­leg­ten Inhal­te. Der Kunde garan­tiert, keine ille­ga­len Inhal­te zu spei­chern, ins­be­son­de­re auf unse­ren Ser­vern ohne Zustim­mung des Urhe­bers keine urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werke, noch Inhal­te zu hin­ter­le­gen oder zu nutzen, die gegen Straf­be­stim­mun­gen ver­sto­ßen, ins­be­son­de­re sol­chen des Jugendschutzes.

12.2. Soll­ten dem Kunden ille­ga­le Inhal­te auf­fal­len, ist er zur unver­züg­li­chen Sper­rung und Mit­tei­lung an uns verpflichtet.

12.3. Wir behal­ten uns das Recht vor, poten­zi­el­le ille­ga­le Inhal­te auf den vom Kunden gemie­te­ten Diens­ten nach eige­nem Ermes­sen zu sper­ren und den Kunden über die Sper­rung zu informieren.
Kommt der Kunde nicht binnen 10 Tagen seiner Ver­pflich­tung zur Löschung der Inhal­te nach oder weist er uns inner­halb der­sel­ben Frist nach, dass die Inhal­te nicht gegen Schutz­ge­set­ze ver­sto­ßen, sind wir ohne Zustim­mung des Kunden zur Löschung berechtigt.

12.4. Ver­ar­bei­tet der Kunde im Rahmen dieses Ver­trags­ver­hält­nis­ses per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten Drit­ter, ist er für die Ein­hal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Vor­schrif­ten selbst verantwortlich.

12.5. Wir werden die vom Kunden über­mit­tel­ten Daten nur im Rahmen der Wei­sun­gen des Kunden ver­ar­bei­ten. Sofern wir jedoch der Ansicht sind, dass eine Wei­sung des Kunden gegen daten­schutz­recht­li­che Vor­schrif­ten ver­stößt, werden wir den Kunden hier­auf unver­züg­lich hinweisen.

12.6. Ein­zel­hei­ten der Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung werden in einer geson­der­ten Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung geregelt.

12.7. Soweit dies zur Abrech­nung erfor­der­lich ist, dürfen wir Ver­kehrs­da­ten und/oder Abrech­nungs­da­ten spei­chern und über­mit­teln. Wir werden Ver­kehrs­da­ten spä­tes­tens sechs Monate nach Ver­sen­dung der Rech­nung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rech­nung gestell­ten Ver­bin­dungs­ent­gel­te vor Ablauf der Frist Ein­wen­dun­gen erho­ben hat. In einem sol­chen Fall dürfen die Ver­kehrs­da­ten gespei­chert werden, bis die Ein­wen­dun­gen abschlie­ßend geklärt sind.

12.8. Der Kunde hat das Recht, eine voll­stän­di­ge Spei­che­rung seiner Ver­kehrs­da­ten oder eine voll­stän­di­ge Löschung seiner Ver­kehrs­da­ten nach Rech­nungs­ver­sand zu ver­lan­gen. Eine Spei­che­rung der Ver­kehrs­da­ten nach dem Rech­nungs­ver­sand unter­bleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf voll­stän­di­ge Löschung Gebrauch gemacht hat.

§13 Daten­si­cher­heit

13.1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten, ins­be­son­de­re solche, die auf unse­ren Ser­vern gespei­chert werden, min­des­tens einmal täg­lich durch Kopien auf den eige­nen Sys­te­men gesi­chert werden, da diese zum Bei­spiel bei Schu­lun­gen, Reparatur‑, Instal­la­ti­ons- und sons­ti­gen Ein­grif­fen ver­lo­ren gehen können. Die Daten­si­che­rung auf unse­ren Ser­vern ist nicht aus­rei­chend, um diese Oblie­gen­heit zu erfüllen.

13.2. Wir weisen den Kunden aus­drück­lich darauf hin, dass bei Daten­über­tra­gun­gen in offe­nen Netzen wie dem Inter­net nach dem der­zei­ti­gen Stand der Tech­nik Ver­trau­lich­keit nicht umfas­send gewähr­leis­tet werden kann. Der Kunde weiß, dass wir auf die Inhal­te der Diens­te und unter Umstän­den auch wei­te­re dort abge­leg­te Daten jeder­zeit ein­sicht nehmen könn­ten. Wir ver­pflich­ten uns jedoch, dies nur zu tun, wenn der Kunde uns hierzu schrift­lich auf­for­dert und dies zur Siche­rung der tech­ni­schen Funk­ti­on unse­rer Diens­te erfor­der­lich ist. Daten­schutz­be­stim­mun­gen werden durch uns unbe­dingt ein­ge­hal­ten. Soweit aber auch andere Nutzer des Inter­nets unter Umstän­den tech­nisch in der Lage sind, unbe­fugt in die Netz­si­cher­heit ein­zu­grei­fen, auf Kun­den­da­ten zuzu­grei­fen und den Nach­rich­ten­ver­kehr zu kon­trol­lie­ren, liegt dies außer­halb unse­rer Verantwortung.

13.6. Für die Sicher­heit der von ihm ins Inter­net über­mit­tel­ten und bei uns gespei­cher­ten Daten trägt der Kunde voll­um­fäng­lich selbst Sorge. Gegen Auf­preis, der indi­vi­du­al ver­ein­bart werden muss, können wir gesi­cher­te Ver­bin­dun­gen zur Ver­fü­gung stellen.

§14 Sons­ti­ges

Diese BVB gehen im Kol­li­si­ons­fall unse­ren AGBs vor.

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