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Beson­de­re Ver­trags­be­din­gun­gen für die Bereit­stel­lung und Nut­zung einer von der Ditcon GmbH bereit­ge­stell­ten Serverinfrastruktur

Stand: 01. Januar 2021

§1 Gel­tungs­be­reich

Die nach­fol­gen­den Beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen (BVB) gelten für alle Ver­trä­ge der Ditcon GmbH über die Bereit­stel­lung und Nut­zung einer von der Ditcon GmbH bereit­ge­stell­ten loka­len oder in einem Rechen­zen­trum betrie­be­ne Ser­ver­in­fra­struk­tur. Hier­von abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen des Kunden, die die Ditcon GmbH nicht aus­drück­lich durch Erklä­rung in Text­form aner­kannt hat, werden nicht Ver­trags­be­stand­teil. Dane­ben gelten unsere All­ge­mei­nen Ver­trags­be­din­gun­gen (AGB).

§2 Ver­trags­ge­gen­stand

2.1. Die Ditcon GmbH erbringt gegen­über seinen Kunden Diens­te in Form der Bereit­stel­lung einer loka­len oder im Rechen­zen­trum betrie­be­nen Ser­ver­in­fra­struk­tur (Cloud-Diens­te). Die ein­zel­nen Leis­tun­gen erge­ben sich aus unse­rem Ange­bot, unse­rer Auf­trags­be­stä­ti­gung oder einer geson­der­ten Ver­trags­ver­ein­ba­rung. Die Inan­spruch­nah­me der Cloud-Diens­te setzt das Vor­han­den­sein eines Inter­net-Anschlus­ses sowie bestimm­ter Hard- und Soft­ware beim Kunden voraus.

2.2. Die Ditcon GmbH erbringt die ver­trag­lich geschul­de­ten Leis­tun­gen im Rahmen des tech­nisch und betrieb­lich Mög­li­chen. Da die Leis­tun­gen über das Inter­net erbracht werden, kann es zu Unter­bre­chun­gen, Beschrän­kun­gen oder Beein­träch­ti­gun­gen des Diens­tes kommen, die nicht im Ein­fluss­be­reich von der Ditcon GmbH liegen. Die Ditcon GmbH über­nimmt daher keine Gewähr für eine unun­ter­bro­che­ne Ver­füg­bar­keit des Diens­tes, für eine kon­stan­te Auf­recht­erhal­tung eines bestimm­ten Daten­durch­sat­zes oder die Daten­durch­füh­rung durch ein bestimm­tes Netz.

2.3. Die Ditcon GmbH ist berech­tigt, Leis­tun­gen durch Dritte erbrin­gen zu lassen. Ver­trags­part­ner des Kunden ist jedoch stets die Ditcon GmbH.

2.4. Die Ditcon GmbH ist berech­tigt, jedoch nicht ver­pflich­tet zur Erbrin­gung der ver­trag­lich geschul­de­ten Cloud-Diens­te einen Server in den Betriebs­räu­men des Kunden auf­zu­stel­len und zu betrei­ben, der die Cloud ersetzt (Server). Die Ditcon GmbH behält sich vor, von dieser Mög­lich­keit Gebrauch zu machen, u.a. wenn die Band­brei­te der Inter­net­lei­tung des Kunden die ein­wand­freie Erbrin­gung der Cloud-Diens­te nicht zulässt und der Pro­vi­der keine höhere Band­brei­te dem Kunden zur Ver­fü­gung stel­len kann. Betreibt die Ditcon GmbH einen sol­chen Server in den Betriebs­räu­men des Kunden, trägt der Kunde die Kosten der Strom­ver­sor­gung. Die Zah­lung eines Miet­zin­ses oder eines sons­ti­gen Ent­gelts für das Auf­stel­len des Ser­vers in den Betriebs­räu­men des Kunden schul­det die Ditcon GmbH nicht. Der Server ver­bleibt im Eigen­tum von der Ditcon GmbH und ist spä­tes­tens bei Ver­trags­be­en­di­gung an die Ditcon GmbH her­aus­zu­ge­ben. Der Kunde hat nicht das Recht, selbst Kon­fi­gu­ra­ti­ons­än­de­run­gen an dem Server vorzunehmen.

2.5. Wäh­rend der Lauf­zeit des Ver­tra­ges wird der Kunde keine mit den Leis­tun­gen von der Ditcon GmbH, nach der diese Bedin­gun­gen betref­fen­den Leis­tungs­be­schrei­bung ver­gleich­ba­ren Leis­tun­gen Drit­ter in Anspruch nehmen. Die Beauf­tra­gung von der Ditcon GmbH erfolgt inso­weit aus­schließ­lich. Zur Beauf­tra­gung ande­rer als der nach dieser Ver­ein­ba­rung bezeich­ne­ten Leis­tun­gen Drit­ter ist der Kunde jeder­zeit berechtigt.

§3 Leis­tun­gen

3.1. In der Pla­nungs­pha­se werden in Abstim­mung mit dem Kunden auf Basis, der im Rahmen der IST-Ana­ly­se ermit­tel­ten Rah­men­be­din­gun­gen orga­ni­sa­to­ri­sche und tech­ni­sche Kon­zep­te erstellt. Das Ditcon Maß­nah­men­kon­zept wird dem Auf­trag­ge­ber danach vor­ge­legt und ist von ihm frei­zu­ge­ben. Sollte sich bei der IST-Ana­ly­se her­aus­stel­len, dass die orga­ni­sa­to­ri­schen und tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen beim Kunden gege­ben sind und nicht geän­dert werden müssen, ist kein Maß­nah­men­kon­zept zu erstellen.

3.2. Optio­na­le Leis­tun­gen, die vom Kunden geson­dert beauf­tragt werden müssen, werden dem Kunden von der Ditcon GmbH in Rech­nung gestellt.

3.3. Wünscht der Kunde nach Ver­trags­ab­schluss eine Ände­rung der beauf­trag­ten Leis­tun­gen, die über das Strei­chen oder Ergän­zen von Optio­nen hin­aus­geht, kann der Kunde jeder­zeit ein Ände­rungs­ver­lan­gen (Change) bei der Ditcon GmbH gel­tend machen. Die Ditcon GmbH wird den Change auf Kosten des Kunden prüfen und dem Kunden in ange­mes­se­ner Zeit ein Ange­bot zur Umset­zung des Ände­rungs­ver­lan­gens unter­brei­ten oder dem Kunden mit­tei­len, dass dessen Umset­zung recht­lich oder fach­lich unmög­lich oder unzu­mut­bar ist. Nimmt der Kunde das Ange­bot an, in dem die zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen und die hier­für anfal­len­de Ver­gü­tung bezeich­net sind, werden die Par­tei­en hier­über eine Zusatz­ver­ein­ba­rung zum Ver­trag tref­fen. Bis zum Abschluss einer sol­chen Zusatz­ver­ein­ba­rung erbringt die Ditcon GmbH ihre Leis­tun­gen unver­än­dert weiter.

3.4. Nicht Gegen­stand der Leis­tun­gen ist die Bereit­stel­lung, Betreu­ung und Auf­recht­erhal­tung der Funk­ti­ons­fä­hig­keit des vor Ort ein­ge­setz­ten Netz­werks (LAN/WAN/WLAN/INTERNET) sowie der dort ein­ge­setz­ten Hard- und Soft­ware des Kunden. Bei Lei­tungs­feh­lern, Lei­tungs­stö­run­gen oder sons­ti­gen Stö­run­gen auf Kun­den­sei­te ist der Kunde ver­ant­wort­lich. Vor­be­halt­lich abwei­chen­der Anga­ben in diesen Ver­trags­be­din­gun­gen ist die Inter­ope­ra­bi­li­tät der von der Ditcon GmbH zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen mit dem Netz­werk sowie der Hard- und Soft­ware des Kunden nicht geschuldet.

3.5. Vor­be­halt­lich einer aus­drück­li­chen abwei­chen­den Ver­ein­ba­rung schul­det Ditcon GmbH keine Leis­tun­gen betref­fend die beim Kunden genutz­te, nicht von der Ditcon GmbH erwor­be­ne oder sonst dem Kunden über­las­se­ne Dritts­oft­ware. Erbringt die Ditcon GmbH Leis­tun­gen betref­fend sol­cher Dritts­oft­ware, werden diese dem Kunden von der Ditcon GmbH geson­dert in Rech­nung gestellt.

3.6. Bei den von der Ditcon GmbH unter diesen Ver­trags­be­din­gun­gen erbrach­ten Leis­tun­gen han­delt es sich nicht um Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­te im Sinne des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes. Eine Ver­wen­dung der Leis­tun­gen durch den Kunden zur Erbrin­gung von oder Mit­wir­kung an Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten ist untersagt.

§4 Mit­wir­kungs­pflich­ten

4.1. Die vom Kunden nach diesen Ver­trags­be­din­gun­gen oder den Anla­gen zum Ver­trag zu erbrin­gen­den Mit­wir­kungs­hand­lun­gen werden vom Kunden als Neben­leis­tungs­pflich­ten gegen­über der Ditcon GmbH kos­ten­frei geschuldet.

4.2. Der Kunde wird alle ihm zumut­ba­ren, mög­li­chen und not­wen­di­gen Mit­wir­kungs­hand­lun­gen erbrin­gen. Ins­be­son­de­re stellt der Kunde sicher, dass in seinem Ver­ant­wor­tungs­be­reich alle Vor­aus­set­zun­gen für die ver­trags­ge­mä­ße Erbrin­gung der Leis­tun­gen durch die Ditcon GmbH recht­zei­tig erfüllt sind. Hierzu gehört ins­be­son­de­re die Bereit­stel­lung der für die Erfül­lung dieses Ver­tra­ges erfor­der­li­chen per­so­nel­len und mate­ri­el­len Anfor­de­run­gen beim Kunden.

4.3. Der Kunde stellt alle ver­ein­bar­ten oder zur Erbrin­gung der Leis­tung von der Ditcon GmbH benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen, Unter­la­gen und Daten recht­zei­tig zur Ver­fü­gung. Er sorgt für die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der vor­ge­nann­ten Mate­ria­li­en und infor­miert die Ditcon GmbH unver­züg­lich, wenn sich die Feh­ler­haf­tig­keit oder Unvoll­stän­dig­keit der Mate­ria­li­en her­aus­stellt. Ins­be­son­de­re teilt der Kunde der Ditcon GmbH unver­züg­lich Ände­run­gen an den von ihm ein­ge­setz­ten Anwen­dun­gen und Sys­te­men mit, die auf die von der Ditcon GmbH zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen Aus­wir­kun­gen haben können.

4.4. Der Kunde ist min­des­tens einmal täg­lich zur Erstel­lung von Back­ups nach dem Stand der Tech­nik von allen IT-Sys­te­men ver­pflich­tet, auf die die Ditcon GmbH bei der Erbrin­gung der Leis­tun­gen Zugriff nehmen muss oder die sonst von der Erbrin­gung der Leis­tun­gen durch die Ditcon GmbH betrof­fen sind. Dies gilt nicht, wenn zu den Leis­tun­gen von der Ditcon GmbH auch die Erstel­lung von Back­ups gehört.

4.5. Die Mel­dung von Män­geln oder Stö­run­gen durch den Kunden muss so beschaf­fen sein, dass die Ditcon GmbH die Mel­dung ohne Rück­spra­che mit dem Kunden voll­stän­dig und unmit­tel­bar nach­voll­zie­hen kann. Zu diesem Zweck sind min­des­tens die Arbeits­schrit­te bis zum Auf­tre­ten des Man­gels oder der Stö­rung sowie die Aus­wir­kun­gen und das Erschei­nungs­bild zu schildern.

4.6. Betreibt die Ditcon GmbH einen Server in den Betriebs­räu­men des Kunden, ist der Kunde ver­pflich­tet der Ditcon GmbH bei Bedarf mon­tags bis frei­tags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr Zutritt zu seinen Betriebs­räu­men zu gewäh­ren, um am Server auf­tre­ten­de Stö­run­gen behe­ben und War­tun­gen durch­füh­ren zu können. Für Unter­bre­chun­gen, Beschrän­kun­gen oder Beein­träch­ti­gun­gen des Ser­ver­be­trie­bes, die nicht im Ein­fluss­be­reich von der Ditcon GmbH liegen oder durch die Nicht­ge­wäh­rung oder ver­zö­ger­te Gewäh­rung des Zutritts zu den Betriebs­räu­men des Kunden ent­ste­hen, haftet die Ditcon GmbH nicht.

4.7. Der Kunde wird die Nut­zungs­be­din­gun­gen für die von ihm ein­ge­setz­te Soft­ware beach­ten. Wird die Soft­ware von der Ditcon GmbH bereit­ge­stellt, wird diese dem Kunden auf dessen Ver­lan­gen die Nut­zungs­be­din­gun­gen jeder­zeit kos­ten­frei in Text­form zur Ver­fü­gung stel­len, wenn diese nicht unmit­tel­bar aus der Soft­ware heraus abge­ru­fen werden können.

4.8. Der Kunde wird die von ihm genutz­ten, nicht von der Ditcon GmbH zur Ver­fü­gung gestell­ten Sys­te­me min­des­tens einmal täg­lich auf Schad­soft­ware mit einem han­dels­üb­li­chen, aktu­el­lem Anti­vi­rus Pro­gramm über­prü­fen. Stellt der Kunde einen Befall fest oder besteht sonst der Ver­dacht des Vor­han­den­seins von Schad­soft­ware auf einem System des Kunden, hat dieser der Ditcon GmbH unver­züg­lich zu infor­mie­ren. Dies gilt nicht, wenn zu den Leis­tun­gen von der Ditcon GmbH auch die Über­prü­fung der Sys­te­me des Kunden auf Viren gehört.

§5 Ansprech­part­ner

Für ver­bind­li­che Aus­künf­te benen­nen der Kunde und die Ditcon GmbH jeweils einen ver­ant­wort­li­chen Ansprech­part­ner sowie eine zur Ver­tre­tung berech­tig­te Person. Der Ansprech­part­ner des Kunden ist berech­tigt, alle ver­trags­re­le­van­ten Erklä­run­gen ver­bind­lich für den Kunden abzu­ge­ben und ent­ge­gen­zu­neh­men. Die Ditcon GmbH ist nicht ver­pflich­tet, Anfra­gen von ande­ren Per­so­nen als dem Ansprech­part­ner des Kunden zu beantworten.

§6 Ent­gel­te und Zahlungsbedingungen

6.1. Der Kunde schul­det die ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ent­gel­te, wie sie sich aus dem Ange­bot und der Auf­trags­be­stä­ti­gung von der Ditcon GmbH ergeben.

6.2. Ein­mal­ent­gel­te wie Bereit­stel­lungs­ent­gel­te oder der Kauf­preis für zur Ver­fü­gung gestell­te Hard- und Soft­ware sind nach Aus­füh­rung der betref­fen­den Leis­tung bzw. Lie­fe­rung fällig. Monat­lich anfal­len­de Ent­gel­te und sons­ti­ge nut­zungs­un­ab­hän­gi­ge Ent­gel­te (z.B. Flat­rate) werden monat­lich im Voraus fällig, nut­zungs­ab­hän­gi­ge Ent­gel­te werden zum jewei­li­gen Monats­letz­ten fällig und daher für den vor­an­ge­gan­ge­nen Monat (Abrech­nungs­mo­nat) abge­rech­net. Sofern nicht anders ver­ein­bart, ist der Rech­nungs­be­trag sofort zur Zah­lung fällig.

6.3. Die Kosten für die Bereit­stel­lung des Inter­net­zu­gangs trägt der Kunde.

6.4. Ein­ma­li­ge Instal­la­ti­ons­kos­ten werden nach Maß­ga­be der jeweils aktu­el­len Preis­lis­te geson­dert in Rech­nung gestellt. Dies gilt ebenso für gege­be­nen­falls von der Ditcon GmbH zusätz­lich gelie­fer­te Hard- und Soft­ware sowie Klein­tei­le. Auch Auf­wen­dun­gen für Rei­se­kos­ten, Folien, Kopien, Schreib­ar­bei­ten und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on werden geson­dert abgerechnet.

6.5. Kommt der Auf­trag­ge­ber in Zah­lungs­ver­zug oder kommt es zur Rück­bu­chung ein­ge­zo­ge­ne Beträ­ge, erhält der Auf­trag­ge­ber eine Mah­nung und ist ver­pflich­tet, den offe­nen Betrag binnen einer Woche ab Zugang der Mah­nung zuzüg­lich Kosten in Höhe von 15 € als Bear­bei­tungs­ge­bühr an die Ditcon GmbH zu zahlen. Steht ein Betrag von min­des­tens 2 Monats­ver­gü­tun­gen offen, ist die Ditcon GmbH berech­tigt, die Erbrin­gung der Leis­tun­gen bis zum voll­stän­di­gen Aus­gleich der Zah­lungs­rück­stän­de ein­zu­stel­len. Der Kunde bleibt in diesem Fall ver­pflich­tet, die fäl­li­gen Zah­lun­gen zu leisten.

6.6. Möchte der Kunde wei­te­re Benut­zer, Optio­nen oder Leis­tungs­merk­ma­le hin­zu­fü­gen oder ent­fer­nen, sind diese mit der Ditcon GmbH im Rahmen einer Ver­trags­an­pas­sung indi­vi­du­ell abzu­stim­men. Wenn ein wei­te­rer Benut­zer, eine Option oder ein Leis­tungs­merk­mal hin­zu­ge­fügt oder ent­fernt wird, muss der Kunde hier­für unab­hän­gig vom Zeit­punkt der Beauf­tra­gung im lau­fen­den Monat, das volle Monats­ent­gelt zahlen.

Ser­vice Level

7.1. Betriebszeiten
Die Sys­te­me sind grund­sätz­lich betriebs­be­reit. Dabei ist eine Ver­füg­bar­keit von 95% im Jah­res­durch­schnitt wäh­rend der Ser­vice­zei­ten geschul­det; rele­van­ter Leis­tungs­über­gangs­punkt ist dabei der Netz­an­schluss in dem von der Ditcon GmbH für die Bereit­stel­lung der Sys­te­me ver­wen­de­ten Rechen­zen­trum. Daten­si­che­rungs­zei­ten und not­wen­di­ge War­tun­gen inner­halb der War­tungs­fens­ter sowie nicht vor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se (höhere Gewalt) schrän­ken die Betriebs­zei­ten ein. Aus­fäl­le und Stö­run­gen werden inner­halb der Ser­vice­zei­ten behoben.

7.2. Servicezeiten
Die Bear­bei­tung von Stö­rungs­mel­dun­gen erfolgt wäh­rend der regu­lä­ren Geschäfts­zei­ten mon­tags bis frei­tags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Außer­halb der regu­lä­ren Geschäfts­zei­ten steht dem Auf­trag­ge­ber ein kos­ten­pflich­ti­ger Not­dienst (siehe Ziff. 7.6.) zur Ver­fü­gung. Ein Anspruch auf Behe­bung von Stö­run­gen außer­halb der Ser­vice­zei­ten besteht nicht.

7.3. Wartungsfenster
Zeiten, in denen die beauf­trag­te IT-Platt­form im Rechen­zen­trum auf­grund von War­tungs­ar­bei­ten nicht garan­tiert zur Ver­fü­gung steht. Die Nut­zung des War­tungs­fens­ters erfolgt nur bei Bedarf und vor­he­ri­ger Ankün­di­gung. War­tungs­ar­bei­ten sind vor dem Hin­ter­grund hoher Ver­füg­bar­kei­ten und Arbeits­qua­li­tä­ten uner­läss­lich. In dieser Zeit werden War­tungs­ar­bei­ten an den Ser­ver­sys­tem bzw. den Infra­struk­tu­ren durch­ge­führt. In den genann­ten Zeit­räu­men ist die Nut­zung der Anwen­dun­gen nicht oder nur ein­ge­schränkt mög­lich. Werden Arbei­ten außer­halb der War­tungs­fens­ter not­wen­dig und wird dadurch der Betrieb für den Auf­trag­ge­ber ein­ge­schränkt, wird der Kunde mit einem aus­rei­chen­den Vor­lauf vor Beginn der War­tungs­ar­bei­ten per E‑Mail infor­miert. In Not­fäl­len ver­kür­zen sich diese Ankün­di­gungs­zei­ten. Durch­zu­füh­ren­de Arbei­ten inner­halb der ver­ein­bar­ten War­tungs­fens­ter werden nicht angekündigt.

7.4. Von unse­ren Ser­vice­zei­ten aus­ge­schlos­sen sind Fei­er­ta­ge; als Fei­er­ta­ge gelten dabei die Fei­er­ta­ge des Bun­des­lan­des Nordrhein-Westfalen.

7.5. Die Ditcon GmbH ist an 365 Tagen im Jahr und 24 Stun­den pro Tag unter der Tel.-Nr. +49 2203 89860 oder unter der E‑Mailadresse service@gfc-gruppe.de erreich­bar. Stö­rungs­mel­dun­gen sind jeder­zeit tele­fo­nisch und per E‑Mail möglich.

7.6. Die Ditcon GmbH hält für Kunden, deren Infra­struk­tur bei der Ditcon GmbH im Rechen­zen­trum läuft, einen Not­dienst für drin­gen­de tech­ni­sche Pro­ble­me vor, der 7 Tage pro Woche 24 Stun­den, außer­halb der Ser­vice­zei­ten, besetzt ist. Anrufe bei dem Not­dienst werden von der Ditcon GmbH gegen­über dem Auf­trag­ge­ber geson­dert abgerechnet.

§8 Ver­trags­lauf­zeit, Kündigung

8.1. Sofern nicht ander­wei­tig ver­ein­bart, hat der Ver­trag eine Min­dest­ver­trags­lauf­zeit von 60 Mona­ten und ist für beide Ver­trags­part­ner mit einer Frist von 3 Mona­ten zum Ablauf der Min­dest­ver­trags­lauf­zeit in Text­form künd­bar. Wird der Ver­trag nicht frist­ge­recht gekün­digt, ver­län­gert sich dieser jeweils um wei­te­re 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Mona­ten zum Ende des jewei­li­gen Ver­län­ge­rungs­zeit­raums gekün­digt wird. Die Kün­di­gung bedarf der Textform.

8.2. Erwei­tert der Kunde im Laufe eines Ver­trags­zeit­raums den bis­he­ri­gen Umfang um zusätz­li­che Leis­tun­gen, beginnt die Min­dest­ver­trags­lauf­zeit des gesam­ten Ver­tra­ges mit der erst­ma­li­gen Bereit­stel­lung der zusätz­li­chen Leis­tun­gen von neuem zu laufen.

8.3. Das Recht beider Par­tei­en, den Ver­trag aus wich­ti­gem Grund außer­or­dent­lich zu kün­di­gen, bleibt unbe­rührt. Die Ditcon GmbH kann den Ver­trag ins­be­son­de­re dann frist­los kün­di­gen, wenn

8.3.1. der Kunde für zwei auf­ein­an­der fol­gen­de Monate mit der Zah­lung der abge­rech­ne­ten Ent­gel­te in Verzug kommt oder

8.3.2. der Kunde in einem Zeit­raum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezah­lung eines Betrags, der min­des­tens dem Grund­preis für zwei Monate ent­spricht, in Verzug kommt oder

8.3.3. eine Gefähr­dung der Ein­rich­tun­gen von der Ditcon GmbH, ins­be­son­de­re der Daten­lei­tun­gen oder des Netzes, durch Rück­wir­kun­gen von End­ein­rich­tun­gen oder eine Gefähr­dung der öffent­li­chen Sicher­heit droht oder

8.3.4. das Rechen­zen­trum den Ver­trag mit der Ditcon GmbH aus einem nicht von der Ditcon GmbH zu ver­tre­ten­den Grund kün­digt, sodass die Erbrin­gung der Leis­tun­gen unter diesem Ver­trag unmög­lich sind oder

8.3.5. der Kunde trotz Abmah­nung und ange­mes­se­ne Frist zur Abhil­fe schuld­haft einen Drit­ten ohne Zustim­mung von der Ditcon GmbH mit der Erbrin­gung von Leis­tun­gen nach Ziffer 2. beauf­tragt hat oder

8.3.6. gegen den Kunden ein Insol­venz­an­trag gestellt, das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net oder die Eröff­nung man­gels Masse abge­lehnt worden ist oder sonst hin­rei­chen­de Gründe für eine Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung des Kunden vor­lie­gen oder

8.3.7. der Kunde wie­der­holt schuld­haft und trotz Abmah­nung mit ange­mes­se­ner Nach­frist­set­zung durch die Ditcon GmbH wesent­li­che Mit­wir­kungs­hand­lun­gen nicht erbracht hat.

8.4 Im Falle einer außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund durch die Ditcon GmbH stehen dieser Scha­dens­er­satz­an­sprü­che für die ver­trag­lich ver­ein­bar­te Rest­lauf­zeit in Höhe der noch aus­ste­hen­den monat­li­chen Net­to­ver­gü­tung zu. Auf den sich daraus erge­ben­den Gesamt­be­trag werden zuguns­ten des Kunden etwa­ige Vor­tei­le aus der Ver­wer­tung von Teilen bzw. Leis­tun­gen und erspar­te Auf­wen­dun­gen ange­rech­net. Dabei wird davon aus­ge­gan­gen, dass die erspar­ten Auf­wen­dun­gen 30 % der noch offe­nen Ver­gü­tung betra­gen. Der Nach­weis wesent­lich höhe­rer oder nied­ri­ge­rer Auf­wen­dun­gen bleibt beiden Par­tei­en vorbehalten.

8.5. Kommt die Ditcon GmbH mit der Erbrin­gung ihrer Leis­tun­gen in Verzug, so kann der Kunde den Ver­trag nur und erst dann kün­di­gen, wenn er der Ditcon GmbH eine Nach­frist zur Leis­tungs­er­brin­gung von wenigs­tens 2 Wochen gesetzt hat und auch nach Ablauf der Frist die Leis­tung nicht erbracht wurde.

§9 Ver­schwie­gen­heit, Spei­che­rung von Daten, Delikt­i­sche Haftung

9.1. Die Ditcon GmbH sichert dem Kunden abso­lu­te Ver­schwie­gen­heit und Geheim­hal­tung aller im Laufe der Bera­tung gewon­ne­nen ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen zu. Ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen sind alle Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­se des Kunden sowie alle vom Kunden gegen­über die Ditcon GmbH als ver­trau­lich gekenn­zeich­ne­ten Informationen.

9.2. Die Par­tei­en beach­ten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum Daten­schutz (DSGVO).

9.3. Für die vom Kunden auf den über die Ditcon GmbH bereit­ge­stell­ten Sys­te­men gespei­cher­ten Inhal­te ist aus­schließ­lich der Kunde ver­ant­wort­lich. Hier­bei han­delt es sich für die Ditcon GmbH um fremde Inhal­te. Machen Dritte wegen sol­cher Inhal­te Ansprü­che wegen Rechts­ver­let­zun­gen gegen­über der Ditcon GmbH gel­tend, wird der Kunde, soweit ihm zumut­bar und mög­lich, an der Besei­ti­gung der behaup­te­ten Rechts­ver­let­zun­gen mit­wir­ken, ins­be­son­de­re die betrof­fe­nen Inhal­te löschen.

9.4. Der Kunde darf bei Inan­spruch­nah­me der Leis­tun­gen unter diesem Ver­trag nicht gegen gesetz­li­che Bestim­mun­gen ver­sto­ßen. Der Kunde ver­pflich­tet sich, nur solche Inhal­te auf den über die Ditcon GmbH bereit­ge­stell­ten Sys­te­men zu spei­chern und gege­be­nen­falls zu ver­brei­ten, für die er die ent­spre­chen­den Nut­zungs­rech­te hat. Der Kunde erklärt sich bereit, bei Ände­run­gen oder Löschun­gen im jeweils erfor­der­li­chen Umfang mit­zu­wir­ken und hierzu even­tu­ell not­wen­di­ge Erklä­run­gen abzugeben.

9.5. Ergän­zend zu unse­ren All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gilt: Soweit der Kunde im Rahmen der Nut­zung der Cloud-Diens­te von der Ditcon GmbH Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen oder sons­ti­ge Rechts­ver­let­zun­gen zulas­ten Drit­ter begeht oder zulässt, haftet er der Ditcon GmbH gegen­über unbe­schränkt für die Inan­spruch­nah­me durch Dritte. Der Kunde stellt der Ditcon GmbH auf erstes Anfor­dern von allen Ansprü­chen Drit­ter frei, die auf solche Rechts­ver­let­zun­gen beru­hen. Der Kunde unter­stützt die Ditcon GmbH im erfor­der­li­chen Umfan­ge bei der Rechts­ver­tei­di­gung und trägt auch die bei der Ditcon GmbH anfal­len­den Rechtsverfolgungskosten.

§10 Sons­ti­ges

Diese beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen gehen im Kol­li­si­ons­fall unse­ren AGBs vor.

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